ehum_01_fortbildung_ersthelfer_bau

Fortbildung Ersthelfer (Bau und Handwerk)

Bereits nach zwei Jahren haben viele Teilnehmer Ihr Erste Hilfe-Wissen halb vergessen: Auf einer Baustelle oder im Handwerksbetrieb muss jedoch mit einer erhöhten Unfallgefahr gerechnet werden. Daher ist eine regelmäßige Fortbildung in Erster Hilfe alle zwei Jahre zum Schutz der einzelnen Arbeiter vorgeschrieben. Damit die Handgriffe im Notfall, unter Stress und Zeitdruck, auch richtig sitzen.

Nach Überschreiten der 2 Jahre wird eine erneute Teilnahme zur Ausbildung in Erste Hilfe (LINK, https://www.vbg.de/apl/uvv/1/26.htm) notwendig.

  • Die Teilnehmer sollen eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten; z.B. Absichern einer Unfallstelle vornehmen können
  • den Notruf absetzen können
  • Rettung aus einem Gefahrenbereich inklusive Straßenverkehr kennen
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum Wärmeerhalt durchführen können
  • die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können
  • bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
  • die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen
  • die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen
  • die Seitenlage durchführen können
  • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können
  • einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können
  • Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
  • kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
  • Rettung aus dem Gefahrenbereich (Ausbilderdemonstration, AD)
  • Absetzen des Notrufes (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und des Wärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (Teilnehmerübung, TÜ)
  • Abdrücken am Oberarm (TÜ)
  • Druckverband am Arm (TÜ)
  • Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
  • Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
  • stabile Seitenlage (TÜ)
  • Wiederbelebung (TÜ)
  • Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (TÜ)

Die Wünsche der Teilnehmer/Unternehmen und können anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen didaktisch integriert und mit Ihnen trainieren werden. Beispielsweise:

  • Maßnahmen bei Gewalteinwirkungen auf den Kopf bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen
  • hirnbedingte Krampfanfälle erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Sonnenstich/Hitzschlag erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Unfälle durch elektrischen Strom erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Versorgung von Amputationsverletzungen
  • Verletzungen der Augen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Versorgung besonderer Wunden (z.B. Nasenbluten, Fremdkörper in Wunden)
  • Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Erfrierungen erkennen und entsprechenden Maßnahmen ergreifen
  • Maßnahmen bei Brandwunden durchführen
  • Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Knochenbrüche und Gelenksverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen (einfache Ruhigstellungsmaßnahmen, kühlen) durchführen
  • Sportverletzungen erkennen und versorgen
  • Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • ggf. besondere zielgruppenspezifische Inhalte

Unter FAQ „Erster Hilfe im Betrieb“ finden Sie alle Fragen und Antworten.

Für wen.

Für alle Betriebshelfer, die bereits eine Ausbildung in Erste Hilfe im Betrieb gemäß DGUV Vorschrift 1 absolviert haben und diese nicht älter als 2 Jahre alt ist.

Hinweis: Wir behalten uns vor, bei geringer Teilnehmerzahl für diesen Kurs, Teilnehmer verschiedener Kurse/Berufsgruppen, die den gleichen Lerninhalt haben, zusammenzulegen. Wir bitten um Verständnis.

Voraussetzungen / Zum Kurs mitbringen

Gültiges amtliches Lichtbild Ausweisdokument mitbringen, in der Regel Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis, Aufenthalterlaubnis.
Achtung: Schülerausweise, Vereinsausweise, EC – Karten oder ähnliches können wir leider nicht akzeptieren!
Von Vorteil: bequeme Kleidung anziehen, z.B. Hose und rutschfeste Schuhe, um die Übungen gut durchzuführen und die Verletzungsgefahr zu minimieren.

Nächste Termine

Keine Veranstaltungen