Die Bescheinigung für den Erste-Hilfe-Kurs ist mir abhanden gekommen: Ist es möglich, eine Zweitbescheinigung zu bekommen?

Ja, das ist möglich. Näheres hierzu unter Zweitbescheinigungen auf dieser Website! Bitte beachten Sie, dass Ihre Bescheinigung ggf. nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat.
Erste-Hilfe-Kursbescheinigungen (sog. „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“), die vor dem 31.12.2015 ausgestellt wurden, werden möglicherweise vom Führerscheinamt nicht mehr anerkannt, wenn Sie sie jetzt nachreichen, da der Kurs von 8 auf 9 Unterrichtseinheiten verlängert wurde. In diesem Fall müssten Sie einen neuen, kompletten Erste Hilfe Kurs mit 9 UE besuchen. Es ist behördlich untersagt eine Zweitbescheinigung die 8 auf 9 UE umzuschreiben.
Für Kursteilnahmen, die vor 2013 stattgefunden haben, wird keine Zweitbescheinigung mehr ausgestellt. Ein Rechtsanspruch auf eine Zweitbescheinigung besteht nicht. Eine Zweibescheinigung für einen Sehtest kann aus gesetzlichen Gründen nicht ausgestellt werden
Wir danken für Ihr Verständnis.