Wozu Erste Hilfe im Betrieb?
Erste Hilfe und mehr… Dr. med. A. Karalis ist Ihr Partner für Erste Hilfe und Prävention im Betrieb. Praxisnah, flexibel und modern. Als eine staatlich und berufsgenossenschaftlich anerkannte Ausbildungsstelle für Erste Hilfe sind wir bereits seit mehr als 14 Jahren im Rhein-Main Gebiet tätig – mittlerweile mit vier Standorten in Frankfurt, Mainz und Wiesbaden.
Sorgen Sie vor!
Jedes Jahr geschehen in Deutschland mehr als 850.000 Arbeitsunfälle! Schnelle Hilfe vor Ort sorgt für Sicherheit und hilft im Notfall Leben retten. Viele Menschen können Symptome nicht richtig deuten, beispielsweise bei Herzinfarkt und Schlaganfall. Die meisten wollen helfen, wissen aber nicht wie. Fehlende Übung macht unsicher. Bereits zwei Jahre nach einem Erste Hilfe Kurs haben die meisten Teilnehmer mehr als die Hälfte der Lerninhalte vergessen.
Sorgen Sie vor! Durch regelmäßige Aus- und Fortbildung.
Die gesetzliche Grundlage.
In Deutschland benötigt jedes Unternehmen ab zwei anwesenden Angestellten gemäß DGUV Vorschrift 1(Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung) Ersthelfer für Notfälle.
Anzahl und Ausbildung der Ersthelfer
Die Mindestanzahl der Ersthelfer ist in der DGUV Vorschrift 1 §26 geregelt:
- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten, ein anwesender Ersthelfer.
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten.
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
- in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe.
Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesen und der Gefährdung abgewichen werden.
Als „anwesende Versicherte“ gelten diejenigen, die sich zu den betrieblichen Arbeitszeiten am Arbeitsplatz aufhalten. Achten Sie deshalb bei Krankheit oder Urlaub des Ersthelfers darauf, ausreichenden Ersatz zu stellen. Deshalb ist es immer empfehlenswert, mehr als die vorgeschriebene Anzahl an Personen zu Ersthelfern auszubilden. Die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens insgesamt ist also nicht maßgeblich.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus:
- Erste-Hilfe-Lehrgang nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft
- umfasst 9 Kursstunden zu je 45 Minuten
- Der auszubildende Ersthelfer sollte einen Tag für die Ausbildung freigestellt werden.
- Betriebliche Ersthelfer müssen sich regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, fortbilden lassen, ansonsten verfällt der Status als Betriebshelfer.