Jeder Medizinstudierende muss zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen eine Ausbildung in Erster Hilfe vorweisen.
Unser Erste Hilfe Kurs ist bundesweit von allen Landesprüfungsämtern für Heilberufe anerkannt.
Student/in Pädagogik/Lehramt (Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder)
Jede Lehrkraft im pädagogischen Vorbereitungsdienst muss mit der Meldung zur Prüfung auch einen Erste Hilfe-Kurs nachweisen, der nicht älter als 3 Jahre ist.
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