Werden die Kosten für Tagespflegepersonen (§ 23 Sozialgesetzbuch [SGB]VIII) von der Unfallkasse auch übernommen?

Die Unfallkasse übernimmt nicht die Lehrgangsgebühren einer Ausbildung zur Ersten Hilfe am Kind, die zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII benötigt wird. In diesem Fall müssen Sie die Gebühr leider selber tragen.