Ja, das ist möglich. Näheres hierzu unter Zweitbescheinigungen auf dieser Website! Bitte beachten Sie, dass Ihre Bescheinigung ggf. nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat.
Erste-Hilfe-Kursbescheinigungen (sog. „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“), die vor dem 31.12.2015 ausgestellt wurden, werden möglicherweise vom Führerscheinamt nicht mehr anerkannt, wenn Sie sie jetzt nachreichen, da der Kurs von 8 auf 9 Unterrichtseinheiten verlängert wurde. In diesem Fall müssten Sie einen neuen, kompletten Erste Hilfe Kurs mit 9 UE besuchen. Es ist behördlich untersagt eine Zweitbescheinigung die 8 auf 9 UE umzuschreiben.
Für Kursteilnahmen, die vor 2013 stattgefunden haben, wird keine Zweitbescheinigung mehr ausgestellt. Ein Rechtsanspruch auf eine Zweitbescheinigung besteht nicht. Eine Zweibescheinigung für einen Sehtest kann aus gesetzlichen Gründen nicht ausgestellt werden
Wir danken für Ihr Verständnis.

Es ist ratsam, den Kurs auf freiwilliger Basis etwa alle zwei Jahre zu wiederholen, da erfahrungsgemäß vieles vergessen wird. Sofern der Kurs nicht länger als 2 Jahre zurück liegt, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr eine Zweitbescheinigung zu bekommen (Voraussetzung: Sie haben den Kurs bei uns gemacht!).

Das ist leider nicht möglich! Im Gegensatz zur Kursbescheinigung kann bei Verlust der Sehtestbescheinigung keine neue ausgestellt werden. Um diese wiederzubekommen, muss erneut ein Sehtest durchgeführt werden.