Ja. Unsere Kurse finden auch in den Ferien statt. Für alle die sich unsicher sind: Nutzen Sie unseren Online-Kursfinder.

Der Kurs findet immer statt! Darauf kann man sich verlassen, egal wie hoch die Teilnehmerzahl ist. Ausnahmen sind gesetzliche Feiertage, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie bei unvorhersehbaren Umstände wie z.B. akuten Krankheitsfällen.
Sollte einmal wider Erwarten der Kurs aus besonderem Grund ausfallen, informieren wir Sie hierüber rechtzeitig auf der Homepage

Ja, es ist Ja, es ist prinzipiell möglich, versäumte Teile an einem anderen Tag nachzuholen. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. Die Kursbescheinigung wird allerdings erst nach vollständiger Teilnahme ausgehändigt.

n jedem Kurs sind regelmäßige Pausen vorgesehen.

Tipp: Da die Kurse über einen Tag mehrere Stunden andauern, ist es ratsam, Essen und Getränke mitzubringen.

Das ist selbstverständlich in Ordnung und kein Problem.

Ihr Kurs startet jeweils zu Beginn der Öffnungszeiten des jeweiligen Standortes.

Leider NEIN. Es wird nur ein gültiges Ausweisdokument, wie Personalausweis, Kinderpass oder Reisepass akzeptiert. Weder Vereinsausweise noch Krankenkassen- oder Geldbankautomatenkarten sind KEINE zulässigen Dokumente für die vorgeschriebene Personenidentifizierung.

Für die Teilnahme an unseren Erste Hilfe-Kursen ist, aufgrund der Covid 19 Pandemie eine Anmeldung erforderlich, die Sie auf dieser Website über den Kursfinder vornehmen können.

Unbedingt erforderlich ist eine selbst mitgebrachte Mund-Nasen Schutzmaske,  ein gültiger (auch ausländischer) Personalausweis oder Reisepass, alternativ werden auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes amtliches Dokument anerkannt.
Ebenso sollte auf lockere Kleidung und rutschfeste Schuhe geachtet werden, damit die Übungen einfacher durchzuführen sind.

 

Ja, Unsere Kurse sind staatlich und berufsgenossenschaftlich anerkannt.
Eine Aufstellung unserer Akkreditierungen finden Sie auch hier.

Bis zum 30. März 2015 ausgestellte Bescheinigungen für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und „Erste Hilfe“ sind noch bis zum 31.12.2015 gültig. Letztlich liegt es jedoch häufig im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob ältere Kursbescheinigungen anerkannt werden oder nicht.
Ab dem 1. April 2015: Die neue Erste Hilfe -Bescheinigung für Fahrschüler hat keine zeitliche Begrenzung. Sie ist ein Leben lang gültig. Trotzdem ist es ratsam, den Kurs auf freiwilliger Basis etwa alle zwei Jahre zu wiederholen, da erfahrungsgemäß vieles vergessen wird.
Achtung! Dies gilt nicht für den Erste Hilfe-Kurs im Betrieb (gem. BGV A1). Dieser muss alle zwei Jahre wiederholt werden (Erste Hilfe-Fortbildung). Viele andere Stellen, die einen Erste Hilfe-Kurs vorschreiben, akzeptieren nur aktuelle Kurs-Bescheinigung. Bitte fragen Sie dort nach, wie lange Ihr Erste Hilfe Kurs zurückliegen darf. In einigen Bereichen muss vor Ablauf einer 2-Jahresfrist ein Fortbildungskurs besucht werden, damit sich die Gültigkeit um weitere
zwei Jahre verlängert.

Nachstehend haben wir Ihnen exemplarisch einige Verwendungszwecke für unsere Kursbescheinigungen aufgelistet. Alles weitere entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung, indem Sie auf die einzelnen Kursangebote klicken.

  • Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern (Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse).
  • Führerscheinerteilung gem. §§ 19 und 68 FEV (Fahrerlaubnisverordnung).
  • Medizinstudium gem. § 5 ÄAppO (Approbationsordnung für Ärzte).
  • Jugend-, Gruppen- und Übungsleiter sowie Sporttrainer.
  • Krankenschwestern, Pfleger, Heilpraktiker und diverse andere med. Ausbildungsberufe.
  • Securitypersonal, Taucher, Kletterer oder Reisegruppenleiter.
  • Piloten- und Flugscheine (PPL, CPL, ATPL, CHPL).

Der Kurs Der Kurs ist gemäß §19 der Fahrerlaubnisverordnung für die Klassen AM, A, A1, B, BE, M, T und S amtlich anerkannt und gültig!  Er entspricht somit den oben genannten Kursen von Deutschem Roten Kreuz, ASB, Malteser und Anderen.