Medizinische Auszubildende müssen im Rahmen ihrer Ausbildung eine anerkannte Erste Hilfe Ausbildung nachweisen.
Die Teilnehmer sollen
- Eigene Sicherheit / eigenes Schutzverhalten; z.B. Absichern einer Unfallstelle vornehmen können
 - Allgemeinzustand erkrankter Kinder kontrollieren und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen
 - den Notruf absetzen können
 - Rettung aus einem Gefahrenbereich kennen
 - Maßnahmen zur psychischen Betreuung (Erwachsene, Kinder, Säuglinge) und zum Wärmeerhalt durchführen können
 - die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können (u.a. Kopfverletzungen)
 - bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
 - die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen
 - die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen
 - die Seitenlage durchführen können
 - die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können (Erwachsene, Kinder, Säuglinge)
 - einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können
 - Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
 - kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
 
- Rettung aus dem Gefahrenbereich (AD, Ausbilderdemonstration)
 - Absetzen des Notrufes (im Rahmen eines Fallbeispiels)
 - Maßnahmen zur psychischen Betreuung und des Wärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)
 - Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (TÜ, Teilnehmerübung)
 - Abdrücken am Oberarm (TÜ)
 - Druckverband am Arm (TÜ)
 - Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)
 - Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
 - Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
 - stabile Seitenlage (TÜ)
 - Wiederbelebung – Erwachsene, Kinder, Säuglinge – (TÜ)
 - Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (TÜ
 
Bei der Auswahl weiterer Themen kann der spezifische Bedarf bzw. die Anforderungen der Teilnehmer / Unternehmer berücksichtigt werden.
- Maßnahmen bei Gewalteinwirkungen auf den Kopf bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen
 - hirnbedingte Krampfanfälle erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
 - Sonnenstich/Hitzschlag erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
 - Unfälle durch elektrischen Strom erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
 - Versorgung von Amputationsverletzungen
 - Verletzungen der Augen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
 - Versorgung besonderer Wunden (z.B. Nasenbluten, Fremdkörper in Wunden)
 - Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
 - Erfrierungen erkennen und entsprechenden Maßnahmen ergreifen
 - Maßnahmen bei Brandwunden durchführen
 - Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
 - Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
 - Knochenbrüche und Gelenksverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen (einfache Ruhigstellungsmaßnahmen, kühlen) durchführen
 - Sportverletzungen erkennen und versorgen
 - Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
 - Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
 
Unter FAQ „Erster Hilfe in Ausbildung, Studium, Sport, Jugend-, Gruppen und Übungsleiter“ finden Sie alle Fragen und Antworten.
Für wen.
- Arzthelfer / innen,
 - MTA-Ausbildung
 - PTA Ausbildung (2 x 8 Unterrichtseinheiten erforderlich für die Prüfung!)
 - Ausbildung für Physiotherapie
 - Ausbildung für Masseur
 
Voraussetzungen / Zum Kurs mitbringen.
Gültiges amtliches Lichtbild Ausweisdokument mitbringen, in der Regel Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis
Achtung: Krankenkassenausweise, Vereinsausweise, EC – Karten oder ähnliches können wir leider nicht akzeptieren!
Von Vorteil: bequeme Kleidung anziehen, z.B. Hose und rutschfeste Schuhe um die Übungen gut durchzuführen und Verletzungsgefahr zu minimieren.

	