ehum_01_pflegedienst

Pflegedienste

Alle Personen, die im ambulanten oder stationären Pflegedienst arbeiten, müssen sich alle 2 Jahre in Erster Hilfe aus- bzw. fortbilden lassen.

Die Teilnehmer sollen

  • Eigene Sicherheit / eigenes Schutzverhalten; z.B. Absichern einer Unfallstelle vornehmen können
  • Allgemeinzustand erkrankter Kinder kontrollieren und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen
  • den Notruf absetzen können
  • Rettung aus einem Gefahrenbereich kennen
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung (Erwachsene, Kinder, Säuglinge) und zum Wärmeerhalt durchführen können
  • die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können (u.a. Kopfverletzungen)
  • bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
  • die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen
  • die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen
  • die Seitenlage durchführen können
  • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können (Erwachsene, Kinder, Säuglinge)
  • einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können
  • Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
  • kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
  • Rettung aus dem Gefahrenbereich (AD, Ausbilderdemonstration)
  • Absetzen des Notrufes (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und des Wärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (TÜ, Teilnehmerübung)
  • Abdrücken am Oberarm (TÜ)
  • Druckverband am Arm (TÜ)
  • Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
  • Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
  • stabile Seitenlage (TÜ)
  • Wiederbelebung – Erwachsene, Kinder, Säuglinge – (TÜ)
  • Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (TÜ

Bei der Auswahl weiterer Themen kann der spezifische Bedarf bzw. die Anforderungen der Teilnehmer / Unternehmer berücksichtigt werden.

  • Maßnahmen bei Gewalteinwirkungen auf den Kopf bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen
  • hirnbedingte Krampfanfälle erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Sonnenstich/Hitzschlag erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Unfälle durch elektrischen Strom erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Versorgung von Amputationsverletzungen
  • Verletzungen der Augen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
  • Versorgung besonderer Wunden (z.B. Nasenbluten, Fremdkörper in Wunden)
  • Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Erfrierungen erkennen und entsprechenden Maßnahmen ergreifen
  • Maßnahmen bei Brandwunden durchführen
  • Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Knochenbrüche und Gelenksverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen (einfache Ruhigstellungsmaßnahmen, kühlen) durchführen
  • Sportverletzungen erkennen und versorgen
  • Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

Unter FAQ „Erster Hilfe in Ausbildung, Studium, Sport, Jugend-, Gruppen und Übungsleiter“ finden Sie alle Fragen und Antworten.

Für wen.

Mitarbeiter und Auszubildende im ambulanten und stationären Pflegedienst

Hinweis: Wir behalten uns vor, bei geringer Teilnehmerzahl für diesen Kurs, Teilnehmer verschiedener Kurse/Berufsgruppen, die den gleichen Lerninhalt haben, zusammenzulegen. Wir bitten um Verständnis.

Unsere Ausbildung in Erster Hilfe ist sowohl vom MDK wie auch von den Unfallversicherungsträgern gem. DGUV Vorschrift 1 anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass die Unfallversicherungsträger nur die Kosten für 10 % der Mitarbeiter übernehmen. Die übrigen Mitarbeiter, die eine Erste Hilfe Schulung als Fortbildungsmaßnahme für den MDK brauchen, werden vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen.

Wir bieten spezielle 3 Stunden –  Erste Hilfe Kurse für den Pflegedienst, die vom MDK anerkannt sind. Diese Kurse bieten wir nur als Inhouse Kurse an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein gesondertes Angebot Inhouse Anfrage Formular.

Voraussetzungen / Zum Kurs mitbringen.

Gültiges amtliches Lichtbild Ausweisdokument mitbringen, in der Regel Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis
Achtung: Krankenkassenausweise, Vereinsausweise, EC – Karten oder ähnliches können wir leider nicht akzeptieren!

Von Vorteil: bequeme Kleidung anziehen, z.B. Hose und rutschfeste Schuhe um die Übungen gut durchzuführen und Verletzungsgefahr zu minimieren.

Nächste Termine

Keine Veranstaltungen